Teilnahmebedingungen

und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 26.03.2010

 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für das Yoga-Ferien-Seminar in Bulgarien mit Sevdalin Trayanov (im Folgenden Seminarleiter genannt) und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

Teilnahmevoraussetzungen

Für das Yoga-Ferien-Seminar sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Es ist geeignet für Anfänger und Fortgeschrittene ab 18 Jahren. Menschen mit schweren Allergien oder anderen Erkrankungen müssen vor der Reise ihren Arzt konsultieren. Gegebenenfalls ist ein Attest vorzulegen. Liegt kein Attest vor, geht der Seminarleiter davon aus, dass der Teilnehmer gesund ist. Die Krankenversicherung des Teilnehmers sollte EU-weit gültig sein. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und physisch und psychisch dazu in der Lage ist, am Yoga-Ferien-Seminar in Bulgarien ohne Gefahr für seine Gesundheit teilzunehmen. Falsche Angaben berechtigen den Seminarleiter zum Ausschluss eines Teilnehmers.

Die Zahl der Teilnehmer pro Seminar ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Teilnehmer, die nicht mehr angenommen werden können, werden unverzüglich benachrichtigt. Dasselbe gilt für Seminare, die wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eine Benachrichtigung des Teilnehmers.

Verbindliche Anmeldung

Eine Anmeldung muss schriftlich erfolgen (unter Verwendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars). Der Seminarleiter bestätigt den Erhalt der Anmeldung mit einer schriftlichen Anmeldebestätigung und Rechnung. Erst mit Eingang der Anzahlung auf das vereinbarte Konto wird die Anmeldung verbindlich und eine Teilnahme garantiert. Der Seminarleiter verpflichtet sich, das angebotene Yoga-Ferien-Seminar in Bulgarien durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn erreicht wurde.

Zahlung

Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung und Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro pro Person fällig, zahlbar innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug.

Die Begleichung der restlichen Seminargebühr muss vor Seminarbeginn erfolgen. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderungen und ohne Abzug bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn zu leisten und wird nicht quittiert. Bei kurzfristiger Buchung wird die gesamte Seminargebühr ohne Abzug sofort fällig.

Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur per Überweisung auf folgendes Konto erfolgen:

Deutsch Bank Berlin, BLZ: 100 700 24, Konto: 119 1691.

Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Seminarveranstalter trägt keine Gebühren oder Spesen. Sollte die Kursgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Fall einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.

Leistungen

Die ausgeschriebenen Seminargebühren sind Pauschalpreise und beinhalten das gesamte Seminarprogramm, Unterkunft in der gewählten Zimmerkategorie und vegetarische Vollverpflegung (drei Mahlzeiten am Tag, inkl. eines Getränks pro Mahlzeit).

Nicht im Leistungsumfang und der Seminargebühr enthalten sind sämtliche Reisekosten, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung sowie zusätzliche Ausgaben des Teilnehmers vor Ort. Änderungen bleiben vorbehalten.

Rücktritt

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Seminarleiter in Berlin. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Seminarbeginn ist vom Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Seminargebühr zu zahlen. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr fällig. Eventuell überzahlte Seminargebühren werden vom Seminarleiter kurzfristig erstattet. Für einen danach erfolgenden Rücktritt sind 100% der Seminargebühr fällig, es sei denn, es wird vom angemeldeten Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer benannt, der am gebuchten Yoga-Ferien-Seminar tatsächlich teilnimmt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (auf eigene Kosten) wird empfohlen. Bei vorzeitigem Abbruch des Seminars oder bei verspäteter Anreise, besteht kein Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung der Seminargebühr.

Veranstaltungsausfall

Ist die Durchführung des Yoga-Ferien-Seminars wegen Ausfall des Seminarleiters, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmer entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Der Seminarleiter erstattet nur die gezahlten Seminargebühren.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Seminarleiters für Schäden, die keine körperlichen Schäden sind, ist in der Haftung beschränkt auf die dreifache Seminargebühr,

a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Seminarleiter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Seminarleiter ist beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften und internationaler Abkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

Ausschluss

Der Seminarleiter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, hat der Seminarleiter die Möglichkeit, den Teilnehmer ohne Erstattung der Seminargebühr vom weiteren Seminar auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

Gerichtsstand

Diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Seminarteilnehmer und Sevdalin Trayanov unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Der Bestand dieser Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen oder nicht getroffenen Bestimmung weitestgehend entspricht. Sevdalin Trayanov behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung erfolgt nicht. Die Bestimmungen sind selbstständig periodisch auf Veränderungen zu überprüfen.

Nach oben