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Firmenkurse

Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V

Rückenpause

Hatha-Yoga Präventionskurse

Rückenschule Präventionskurse

Zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

 

Mit betrieblicher Gesundheitsförderung können Unternehmen dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiter leistungsfähig und gesund bleiben.

§

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Laut Einkommenssteuergesetz, § 3, Nr. 34 können Arbeitgeber ab dem Jahr 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro (bisher 500 €) für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Die steuerliche Förderung ist möglich für:
 

  • von den Krankenkassen oder der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse)
     

  • sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen. Hierzu können z. B. Maßnahmen wie die „Aktive Rückenpause“ gehören.

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